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Der Begriff der Zeichenähnlichkeit beim Sonderschutz bekannter Marken
Die Frage, wie weit man sich an eine bekannte Marke annähern darf, ohne diese zu verletzen, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Im Zentrum dieser Frage steht dabei der Begriff der Zeichenähnlichkeit und seine Auslegung im Rahmen der Schutztatbestände des § 14 Abs. 2 MarkenG. Entscheidend sind hier die Markenfunktionen. Die Ausbeutung des guten Rufs einer Marke findet letztlich im Kopf des ...

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